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Hintergrundinformationen zum Thema „Katechismus“

von Albert Fischer, Chur Einleitung: Katechese als Weg zur Erneuerung der Kirche „Der Bischof hat in der Katechese seiner Ortskirche die erste Stellung. Neben seinen Aufgaben der Koordinierung des gesamten katechetischen Wirkens in seiner Partikular- kirche soll er auch selbst Katechese erteilen. Mit ihm sollen die übrigen, jeder nach seiner Aufgabe, im katechetischen Dienst zusammenarbeiten.“ Die Glaubensunter- weisung, welche die „Kenntnis des Wortes Gottes“, die „Feier des Glaubens in den Sakramenten“ und das „Bekenntnis des Glaubens im täglichen Leben“ unlösbar miteinander verbinde, stehe „niemandem allein zu, weil dazu viele Kräfte geweckt werden müssen“. Diese Sätze stammen aus dem Schlussdokument der Vollversammlung der römischen Bischofssynode, welche von Papst Paul VI. (1963–1978) einberufen worden war und vom 30. September bis zum 29. Oktober 1977 unter dem Thema „Katechese unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendkatechese“ in Rom ihre Durchführung fand. Die Bischöfe halten in ihrer Schlussbotschaft weiter fest: „Jeder trägt nach seiner Aufgabe und seinem Charisma zur Ausführung und zum Gelingen bei: die Bischöfe zusammen mit den Priestern, Diakonen, Eltern, Katechisten, Lehrern und Animatoren der christlichen Gemeinden.“ Auch die Ordensleute müssten zur Erfüllung dieser fundamentalen wie gemeinsamen Aufgabe aller in der Kirche herangezogen werden und ihre „in vieler Hinsicht unschätzbaren Dienste“ leisten. Nur zusammen gelinge die Katechese als Weg zur Erneuerung der Kirche im 20. Jahrhundert. [vgl.: Katechese in unserer Zeit. Das Schlussdokument der römischen Bischofssynode, in: Herder Korrespondenz. Monatshefte für Gesellschaft und Religion 31 (1977) 617- 622.] Aus diesen Zitaten scheint ein wichtiges Element in der Weitergabe und Festigung des katholischen Glaubens auf: das der Verpflichtung zur Glaubensunterweisung in Predigt, Katechese und Schule ein Element, das nicht nur in der Gegenwart an Aktualität wenig eingebüsst hat, sondern in der Geschichte der Kirche, insbesondere im Zeitalter der katholischen Glaubens-erneuerung nach dem Konzil von Trient (1545–1563), ein wiederkehrender Brennpunkt darstellt. Zur tridentinischen Reform der Katechese: Catechismus Romanus und Hand- reichungen zur Christenlehre als Medien religiöser Unterweisung in der frühen Neuzeit Bereits auf der 5. Sitzung (1546) hatten die Konzilsväter in Trient ein umfangreiches Dekret über Schriftlesung und Predigt verabschiedet [„Decretum secundum super lectione et praedicatione“]. Darin werden die Bischöfe und Pfarrherren verpflichtet, regelmässig zu predigen: Sie sollen wenigstens an Sonntagen und Hochfesten das ihnen anvertraute Volk nach ihrer und der Gläubigen Fassungskraft mit segensreichen Worten nähren “, indem sie all das lehren, was allen zum Heil notwendig ist. Das Thema Predigt wurde Jahre später auf der 24. Sitzung (1563) erneut aufgenommen und mittels Reformverordnungen [„Decreta de reformatione“] zum einen eingeschärft, auch in der Fasten- und Adventszeit täglich oder wenigstens dreimal wöchentlich zu predigen. Zum anderen hatten die Bischöfe dafür zu sorgen, dass an Sonn- und anderen Feiertagen in den einzelnen Pfarreien die Kinder regelmässig in die Grund- lagen des Glaubens eingewiesen und auf den Sakramentenempfang gebührend vorbereitet wurden. Damit wird gesamtkirchlich offiziell die (unterweisende) Predigt man spricht hier gerne auch von der sog. „Katechismuspredigt“ und die Christenlehre für Kinder und Jugendliche institutionalisiert. Als Handreichungen standen Geistlichen und anderen Lehrkräften der „Catechismus Romanus“ und bereits vor dessen Erscheinen (1566) eine Fülle von Drucken für die Christenlehre zur Verfügung. Der „Catechismus Romanus“ mit ökumenischer Prägung für Predigt und Unter- weisung Die Geschichte der Entstehung des 1566 erschienenen „Catechismus Romanus“ reicht zurück bis in die erste Tagungsperiode des Konzils von Trient (1545–1547). 1546 betonte ein Konzilsteilnehmer, das christliche Volk sei in fast keiner Wissenschaft schlechter unterrichtet als in der christlichen; daher komme es, dass die Kinder weder von den Eltern noch von den Lehrern ausreichend im christlichen Leben unterrichtet würden. Um diesem Malum wirksam zu begegnen, möge man für die Kinder, aber auch für weniger gebildete Erwachsene einen Katechismus in Latein und einen in der Volkssprache herausgeben. Das positive wie richtungsweisende Votum zu Beginn des Trienter Reformkonzils verblasste alsbald wieder; erst 1563 wurde der abgerissene Faden zu einem Katechismus erneut aufgenommen. Die beim Abschluss des Konzils am 4. Dezember 1563 unvollendet gebliebenen Vorarbeiten übergab man dem Papst, um diese unter seiner Autorität einer baldigen Vollendung zuzuführen. Der noch unter Papst Pius IV. (1559–1565) einberufenen Redaktionskommission sie stand unter der Leitung des Mailänder Erzbischofs und Kardinals Carlo Borromeo (1565–1584) gelang durch zügige Ausarbeitung 1566 die Publikation des Catechismus ex decreto Concilii Tridentini, ad parochos“ (Katechismus, nach dem Beschluss des Trienter Konzils, für die Pfarrer). Die erste Übersetzung ins Deutsche erschien 1568 in Dillingen mit dem angehängten Adjektiv „romanus“, inskünftig also „Catechsimus Romanus“ „Römischer Katechismus“. Obgleich der Catechismus Romanus vom Trienter Konzil als eine konfessionelle Antwort auf die Katechismen der Reformatoren gedacht war (z. B. auf Luther’s Kleinen und Grossen Katechismus [ab 1529]), ist er durchaus ökumenisch geprägt . Er vermeidet eine apologetische Ausrichtung des gesamten Lehrgutes; vielmehr stellt er die katholische Lehre dar, ohne auf die Kontroverslehren ausführlich einzugehen. Ferner ist er ausdrücklich ein Handbuch für die Geistlichkeit [„ad parochos“]. Zweck und Absicht werden im Vorwort eigens festgehalten: Die Aufgabe war, den Pfarrern und übrigen Seelsorgegeistlichen jenen Lehrstoff zur Kenntnis zu bringen, der für die Seelsorge besonders wichtig ist und der Auffassungskraft des Volkes entspricht. Darum sollte nur das zur Sprache kommen, was dem frommen Eifer des Seelsorgers, der etwa in der Behandlung schwieriger religiöser Lehren nicht so bewandert ist, bei seiner Arbeit eine Hilfe sein kann .“ Mit der Herausgabe des Catechismus Romanus sollte also der 1546 beklagten religiösen Unwissenheit bei Klerus und Volk seitens der erstarkten, nun mehr dezidiert römisch-katholischen Kirche autoritativ entgegengewirkt werden. Zur Erinnerung sei angefügt: Inhaltlich gliedert sich der Catechismus Romanus in vier katechetische    Hauptkapitel , welche sich übrigens bis und mit Ausgabe des neuen Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) von 1997/2005 [siehe Bild rechts] erhalten haben: [1.] in das Apostolische Symbolum (Credo) als Zusammenfassung der christlichen Glaubensüberlieferung, [2.] in die Lehre der sieben Sakramente als Werkzeug der göttlichen Gnade, [3.] in den Dekalog (die Zehn Gebote), dem Gesetz Gottes mit dem Endziel der Liebe, und [4.] in das Gebet des Herrn (das „Vater unser“). Diese vier Hauptteile (aus dem Vorbild des Katechumenats im Mittelalter erwachsen) der Trienter Katechismus hat als klar vollzogene Entschlackung bewusst und darin wegweisend auf andere im Laufe der Zeit hinzugekommene Stücke (wie z. B. das Ave Maria, die sieben Hauptsünden, die sieben Tugenden oder die drei evangelischen Räte) verzichtet bilden die Gesamtheit der Lehre des katholischen Glaubens und Lebens in Schrift und Tradition, welche nun mit wahrem eifer durch die Seelsorger vor Ort den Gläubigen erläutert werden sollten.
… aus dem historischen Bestand der „Barockbibliothek“ Signatur: BBC, B.1-Tf2b-7434 [1756]

Kleiner und verbesserter

Catechismus,

mit abgesetzten Sylben. In Frag und Antwort, für gemeine Leuth und Kinder, sehr deutlich fürgestellt: Durch P. Petrum Canisium, S.J.T.D. Gedruckt zu Ravenspurg, in der Bezischen Buchdruckerey, 1756 Zum Öffnen des Kleines Katechismus von Petrus Canisius (Ausgabe von 1596) auf folgenden Link klicken: http://web.archive.org/web/20070717025722/ http://www.ub.univie.ac.at/digital/I- 260464/index.htm
Bischöfliche Bibliothek Chur | Hof 19 | CH–7000 Chur | www.archiv-bistum-chur.ch |
Pater Petrus Canisius SJ zum 500. Geburtstag geb. am 8. Mai 1521 in Nijmwegen/NL gest. am 21. Dezember 1597 in Fribourg/CH
Petrus Canisius schuf 1555 seine „Summa doctrina christianae“ für Studenten und höher Gebildete, ein Jahr später (1556) ging der unzählig oft nachgedruckte Kleine Katechsimus, der „Catechismus minor“ für Kinder und weniger Gebildete, in Umlauf. Diese handliche Ausgabe für jedermann blieb ein beliebtes Medium religiöser Unterweisung bis weit ins 18. Jh. hinein.